Beitragsordnung - Mitgliedsschaftskosten

 

 

Jahresbeitrag ab 01.01.2015

 

  • Alleinstehende  oder getrennt veranlagte Eheleute zahlen 95 Euro
  • Ehepartner, die die Zusammenveranlagung wählen, zahlen zusammen 115 Euro.
  • Studenten, Auszubildende und Schüler beträgt der Beitrag einheitlich 40 Euro.

Außerordentlich Belastete bekommen bei uns eine Ermäßigung:

  • Bei einer  Körperbehinderung ab 50 Prozent  gewähren wir eine Ermäßigung um  10 Euro, ab 80 Prozent Körperbehinderung um 20 Euro.
  • Bei geringes  Einkommen (Alleinstehenden nicht höher als 12.500  € , Eheleuten  25.000,- €)

Einmalige Aufnahmegebühr     

  • Bei der Aufnahme  in den Verein wird eine Gebühr von 30 Euro fällig
  • Bei Eheleuten pro  Mitglied 20 Euro.

Besonderheiten:

  • Die Mitgliedsschaft kann auf Wunsch auch rückwirkende Gültigkeit haben. Für jeden rückwirkende Jahr wird ein Jahresbeitrag fällig.
  • Ab zwei Jahre Rückwirkung kann eine Ermäßigung bis zum einem Jahresbeitrag gewährt werden.

(Der Jahresbeitrag  beinhaltet nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer, die zusätzlich zu entrichten ist.)