Beitragsordnung - Mitgliedsschaftskosten
Jahresbeitrag ab 01.01.2015
- Alleinstehende oder getrennt veranlagte Eheleute zahlen 95 Euro
- Ehepartner, die die Zusammenveranlagung wählen, zahlen zusammen 115 Euro.
- Studenten, Auszubildende und Schüler beträgt der Beitrag einheitlich 40 Euro.
Außerordentlich Belastete bekommen bei uns eine Ermäßigung:
- Bei einer Körperbehinderung ab 50 Prozent gewähren wir eine Ermäßigung um 10 Euro, ab 80 Prozent Körperbehinderung um 20 Euro.
- Bei geringes Einkommen (Alleinstehenden nicht höher als 12.500 € , Eheleuten 25.000,- €)
Einmalige Aufnahmegebühr
- Bei der Aufnahme in den Verein wird eine Gebühr von 30 Euro fällig
- Bei Eheleuten pro Mitglied 20 Euro.
Besonderheiten:
- Die Mitgliedsschaft kann auf Wunsch auch rückwirkende Gültigkeit haben. Für jeden rückwirkende Jahr wird ein Jahresbeitrag fällig.
- Ab zwei Jahre Rückwirkung kann eine Ermäßigung bis zum einem Jahresbeitrag gewährt werden.
(Der Jahresbeitrag beinhaltet nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer, die zusätzlich zu entrichten ist.)